Die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (V3.00) : 2024-07-15 00:00:00

Allgemeine Bedingungen

Ziel – Annahme

Durch Beitritt zu unserem Mitgliederprogramm unterzeichnen Sie (nachstehend als « Mitglied » bezeichnet) eine Vereinbarung, die Sie an das Unternehmen DNX Network Sarl bindet (nachstehend als das « Unternehmen » bezeichnet) und deren Ziel es ist, die Bewerbung der Dienstleistungen zu gewährleisten, insbesondere durch Werbekampagnen und zwar gegen Entlohnung.

Unsere vertraglichen Vereinbarungen bestehen aus i) diesen Allgemeinen Bedingungen ii) gegebenenfalls den Regeln des Mitgliederprogramms iii) den Sonderbedingungen für die Entlohnung der Mitglieder, und all diese werden zusammen als die "Vereinbarung" bezeichnet.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen, den Regeln des Mitgliederprogramms sowie den Sonderbedingungen, gelten die Vertragsbestimmungen mit höherem Rang vorrangig vor denen niedrigeren Ranges und zwar in der folgenden Reihenfolge: i) Allgemeine Bedingungen ii) Regeln der Mitgliederprogramms iii) Sonderbedingungen.

Durch Klicken auf "Genau" erklärt das Mitglied, erkennt es an und gewährleistet es, i) dass es die Vereinbarung ohne Einschränkung und Vorbehalt gelesen und akzeptiert hat, ii) dass es die Richtigkeit und den Umfang der durch das Mitglied gelieferten Information bestätigt, insbesondere hinsichtlich seiner Identität.

1. Definitionen

Die folgenden in diesen Allgemeinen Bedingungen in der Singular- oder Pluralform verwendeten Begriffe, haben die folgende Bedeutung:

1.1 « Mitglied »: ist der Vertragspartner dieser Vereinbarung, ob es sich um eine volljährige Privatperson handelt (die in Übereinstimmung mit dem nationalen Gesetz, welches an seinem/ihrem Wohnsitz und/oder an dem Ort, an dem die Vereinbarung erfüllt wird, das Erwachsenenalter erreicht hat) oder eine juristische Person, mit voller Geschäftsfähigkeit und mit professionellem Internetzugang.

1.2 « Die Druckgenehmigung »: die dem Mitglied von der Gesellschaft für jegliche Freestyle Werbekampagne gewährt wird.

1.3 « Broker »: bezeichnet ein Mitglied, das zuvor von der Gesellschaft ordnungsgemäß als ein Leiter eines Mitgliedernetzwerks unter der Verantwortung und im Namen des Mitglieds.

1.4 « Werbekampagnen »: bezeichnen Werbung, die gestaltet wurde, ausschließlich die Dienste zu fördern, die gemäß dem Content der Gesellschaft und gegebenenfalls dem Content der Mitglieder einschließlich einem Tracking, dass das Mitglied unter seiner Verantwortung in verschiedenen Formaten, insbesondere auf der (die) Internetauftritt(e) überträgt, ausgeführt werden.

1.5 « Freestyle Werbekampagnen »: bezeichnen eine von dem Mitglied ausgeführte Werbung, die dazu gestaltet wurde, ausschließlich die Dienste zu fördern und die i) nicht aus dem Content der Gesellschaft hervorgeht, ii) eine Anpassung der Inhalte der Gesellschaft ist, iii) ein Format für die Verbreitung durch E-Mails darstellt. Freestyle Werbekampagnen dürfen vom Mitglied nur mit einer Druckerlaubnis betrieben werden.

1.6 « Kunde »: bezeichnet jede natürliche volljährige Person oder jede juristische Person des Privatrechts, die eine Registrierung und/oder Bezahlung von Diensten vornimmt.

1.7 « Allgemeine Bedingungen (CG) »: bezeichnen das vorliegende Dokument.

1.8 « Sonderbedingungen »: bezeichnen die Rubriken und Informationen, die im Mitgliedsbereich untergebracht werden, insbesondere die Rubrik "meine Rückflüsse" vor allem hinsichtlich i) der Entlohnungsbedingungen des Mitglieds, ii) der Sonderregeln des Mitgliederprogramms, insbesondere der Bedingungen für die Verbreitung der Werbekampagnen, iii) der Mindesteinnahmen für Auszahlungen, usw.

1.9 « Vertrag »: bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Bedingungen, die Regeln des Mitgliederprogramms und die Sonderbedingungen.

1.10 « Contents der Mitglieder »: bezeichnet die verschiedenen Contents, Informationen und Daten des Mitglieds, ob sie durch ein Recht am geistigen Eigentum geschützt sind oder nicht, i) die an die Gesellschaft zur Personalisierung geliefert werden, ii) die im Internetauftritt präsent sind, einschließlich des Namens der Domain und der URL-Adresse.

1.11 « Contents der Editoren »: bezeichnen die verschiedenen Contents hinsichtlich der benutzten Dienste, insbesondere auf ihrem(n) Internetauftritt (en), ob sie durch ein Recht am geistigen Eigentum geschützt sind oder nicht, unter Ausschluss der Contents der Gesellschaft.

1.12 « Contents der Gesellschaft »: bezeichnen die Muster der Websites, Schaltflächen, Banner, usw., und allgemeiner gesagt die Mittel der Förderung der Dienste, ob sie durch ein Recht am geistigen Eigentum geschützt sind oder nicht, die insbesondere aus den Contents der Editoren hervorgehen, und die auf der Mitglieder-Plattform im Mitgliedsbereich geliefert werden, und die gegebenenfalls Gegenstand einer Personalisierung sind, im Hinblick auf die Verbreitung der Werbekampagnen durch das Mitglied.

1.13 « Kosten pro Lead (CPL) »: bezeichnet die Entlohnung des Mitglieds, berechnet auf der Grundlage der Anzahl der Buchungen gemäß den in den Sonderbedingungen festgelegten Bedingungen und Kriterien.

1.14 « Mitgliedsbereich »: bezeichnet den auf der Plattform für das Mitglied vorgesehenen Bereich, der mit den Kennungen online zugänglich ist. Der Mitgliedsbereich ermöglicht es dem Mitglied insbesondere die Contents der Gesellschaft auszuwählen, die Werbekampagnen zu schaffen, Einsicht in die Statistiken zu nehmen, die Zahlung der Entlohnung auszulösen, usw.

1.15 « Editoren »: bezeichnet die verschiedenen Editoren der Internetauftritte der Editoren und der Dienste.

1.16 « Zugangskennungen »: bezeichnen die nur an das Mitglied vergebenen Benutzernamen und das Passwort und ermöglichen ihm den Zugang zur Mitglieder-Plattform.

1.17 « Registrierung »: bezeichnet den Zugang des Kunden aufgrund der Werbekampagne, insbesondere über einen Hypertext-Link zu einer Registrierungsseite für die Dienste, auf der der Kunde den Editoren alle Informationen bereitstellt, die für die Registrierung bei einem oder mehreren Diensten nötig sind, und die entsprechende Bestätigung seiner Registrierung durch die Editoren.

1.18 « Informationen »: bezeichnen die Informationen, Dokumente, Daten usw., ausgenommen der Contents der Gesellschaft, insbesondere die, die aus der Mitglieder-Plattform hervorgehen, und allgemeiner alle für die Ausführung des Vertrages durch die Gesellschaft an das Mitglied übermittelten Daten.

1.19 « One Shot »: bezeichnet die Registrierung, auf die eine (1) Zahlung folgt, und die eine Provision zugunsten des Mitglieds auf der Grundlage dieser alleinigen Zahlung bewirkt, deren Höhe durch die Sonderbedingungen festgelegt ist, wobei jegliche spätere Provision ausgeschlossen ist.

1.20 « Gesponserter Link »: bezeichnet das Listen des Internetauftritts durch einen publizistischen (oder kommerziellen) Hypertext-Link zu dem Internetauftritt des Mitglieds oder dem Internetauftritt des auf einer der Suchmaschinen angezeigten Editors.

1.21 « Marke »: bezeichnet das (die) besondere(n) Merkmal(e) (Marke, Firmensitz, Handelsname, Zeichen, Domänenname, Logo, usw.) der i) Editoren, insbesondere unter dem (denen) sie die Dienste vermarkten, ii) der Gesellschaft, iii) Dritter. Zu den Marken gehören vor allem die folgenden Zeichen: "cambabes", "camcandy", "xcams", "evelive", "webcamsex", usw.

1.22 « Suchbegriff(e) »: bezeichnet (bezeichnen) den (die) vom Mitglied bei der (den) Suchmaschine(nen) festgelegten und reservierten Suchbegriff (e), der (die) das Listen des Internetauftritts in der (den) Suchmaschine (n) durch den gesponserten Link veranlasst (veranlassen).

1.23 « Suchmaschine »: bezeichnet das Programm, das den Inhalt verschiedener Internetressourcen und insbesondere Internetauftritte, auf denen der Surfer, der einen Webnavigator benutzt, Informationen aufgrund verschiedene Parameter suchen kann, indem er sich insbesondere Suchbegriffe oder Suchanfragen zunutze macht.

1.24 « Statistische Werkzeuge »: Software Tools der Gesellschaft oder Dritter, die auf der Mitglieder-Plattform für die Berechnung i) des Kundenverkehrs und/oder ii) der Registrierungen und/oder iii) der Zahlungen genutzt werden.

1.25 « Zahlung »: bezeichnet die tatsächliche(n), vollständige(n) und endgültige(n) Zahlung(en), unter Ausschluss der Ablehnungen oder Annullierungen der Zahlung durch den Kunden an die Editoren für die Nutzung der Dienste.

1.26 « Partei(en) »: bezeichnet das Mitglied und/oder die Gesellschaft.

1.27 « Mitglieder-Plattform »: bezeichnet die technischen Plattformen der Gesellschaft, die insbesondere über die URL-Adress www.camspower.de, www.xcams-partners.com und www.xcams-power.com zugänglich sind und einen Zugang zum Mitgliedsbereich ermöglichen.

1.28 « Personalisierung »: bezeichnet den Vorgang der Personalisierung durch das Mitglied im Mitgliedsbereich der Contents der Gesellschaft durch die Lieferung der Contents des Mitglieds.

1.29 « Portal »: bezeichnet einen Internetauftritt, der auf einen besonderen Bereich spezialisiert ist oder nicht, und der durch Hypertext-Links zu Internetauftritten von Dritten und/oder Suchmaschinen eine Vielzahl von Einträgen anbietet.

1.30 « Listen »: bezeichnet eine Reihe von Techniken, die eine Aufnahme durch natürliches Listen eines Internetauftritts in den Suchmaschinen oder sogar in den Online-Verzeichnissen ermöglichen, um die Sichtbarkeit und die Positionierung des Internetauftritts zu optimieren, zu entwickeln und zu verbessern.

1.31 « Entgeltliches Listen »: bezeichnet eine entgeltliche Art des Listens der Internetauftritte durch einen gesponsorten Link (z. B. der Dienst AdWords von Google), der eine Aufnahme einer Website in den Suchmaschinen ermöglicht, im Allgemeinen durch die Reservierung eines Suchworts und mit einem Auktionssystem.

1.32 « Mitgliedernetzwerk »: bezeichnet das Netzwerk von Mitgliedern, mit denen der Broker i) Vertragsvereinbarungen über die Verbreitung auf den Online-Formaten hat, die von diesen Mitgliedern veröffentlicht werden, ii) Vertragsbestimmungen abgeschlossen hat, die dem Vertrag mindestens gleichkommen.

1.33 « Erweiterte Suche »: bezeichnet eine Display-Technik des gesponserten Links des Mitglieds durch die Suchmaschinen entsprechend der Reservierung eines Suchbegriffs, der alternativ oder kumulativ insbesondere abhängt von i) dem Vorhandensein von mehreren Suchbegriffen in der vom Surfer vorgenommen Suchanfrage, die den Suchbegriff enthält, ii) der von der Suchmaschine vorausgesetzten Synonymie zwischen der vom Surfer vorgenommenen Suchanfrage in dieser Suchmaschine und dem Suchbegriff.

1.34 « Entlohnung »: bezeichnet die Entlohnung vor Steuern, die die Gesellschaft im Gegenzug zur Verbreitung der Werbekampagnen und entsprechend der Registrierung und/oder der Bezahlung der Kunden dem Mitglied schuldig ist. Die Entlohnung erfolgt in Abhängigkeit des gewählten Typs des Rückflusses: Anzahl der Registrierungen und/oder One shot und/oder Umsatzbeteiligung.

1.35 « Umsatzbeteiligung »: bezeichnet die Entlohnung im Gegenzug zur Verbreitung von Werbekampagnen und entsprechend i) der Registrierung, ii) der (den) darauffolgenden Bezahlung(en) der Kunden, die zu einer Rückflussprovision für jede in den Sonderbedingungen festgelegte Bezahlung Anlass gibt.

1.36 « Statistiken »: Statistiken, die durch statistische Werkzeuge entstehen, mit denen die Werbekampagnen des Mitglieds erfasst werden.

1.37 « Mindesteinnahmen für Auszahlungen »: Mindesteinnahmen für Auszahlungen in den Sonderbedingungen, Rubrik " meine Rückflüsse“, aufgrund derer die Gesellschaft dem Mitglied die Entlohnung zahlt. Mindesteinnahmen für Auszahlungen liegen derzeit bei 100 €.

1.38 « Dienstleistungen »: bezeichnen die von den Editoren online vermarkteten Produkte und Dienstleistungen.

1.39 « Internetauftritt »: bezeichnet (bezeichnen) das (die) Online-Format(e), wie zum Beispiel Website, Blog, Portal usw., die vom Mitglied unter seiner Verantwortung und in seinem Namen veröffentlicht werden, und dessen (deren) URL-Adresse(n) Gegenstand einer Registrierung in seinem Mitgliedsbereich war(en).

1.40 « Internetauftritt der Editoren »: Bezeichnet (bezeichnen) den (die) Internettauftritt(e), dessen (deren) URL-Adresse(n) auf der Mitgliederplattform angegeben ist (sind).

1.41 « Nachverfolgung »: bezeichnet die an das Mitglied gelieferte technische Kennung, die auf jeden Fall in die Werbekampagnen eingeschlossen werden muss, damit die Kunden als von dem Mitglied stammend identifiziert werden können und damit gegebenenfalls eine Berechtigung zu einer Entlohnung erteilt werden kann.

1.42 « Gebiete »: bezeichnet die Gebiete, für die das Mitglied die Werbekampagnen verbreiten kann, so wie sie in den Sonderbedingungen angegeben sind, unter Ausschluss der verbotenen Zonen.

1.43 « Verbotenen Zonen »: bezeichnet die Gebiete, für die das Mitglied direkt oder indirekt keine Werbekampagnen verbreiten darf, nämlich: i) Algerien, Afghanistan, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Nordkorea, Ägypten, Iran, Irak, Japan, Jordanien, Kuweit, Libyen, Marokko, Pakistan, Katar, Volksrepublik China, Singapur, Syrien, ii) und allgemeiner, jeden anderen geografischen Ort, der einer politischen Entität entspricht oder irgend eines Teils diese Ortes, in dem der Zugang und/oder das Betrachten und/oder das Herunterladen und/oder die Verbreitung und/oder jegliche andere Nutzung der Dienste eine Verletzung irgendeines anzuwendenden Gesetzes oder irgend einer anzuwendenden Vorschrift darstellen würde.

2. Inkrafttreten – Dauer – Abänderungen – Nicht-Exklusivität

2.1 Der vorliegende Vertrag ist auf unbestimmte Dauer ab seiner Annahme durch das Mitglied geschlossen und zwar bis zu i) seiner Abwicklung durch die eine oder andere der Parteien ii) und/oder solange dem Mitglied eine Entlohnung zu zahlen ist.

2.2 Das Mitglied wird darüber unterrichtet, dass die Allgemeinen Bedingungen, die Regeln des Mitgliederprogramms und die Sonderbedingungen jederzeit abgeändert werden können, ohne eine vorherige Mitteilung an das Mitglied zu richten. Das Mitglied wird darüber informiert, dass die Sonderbedingungen im Allgemeinen alle drei (3) Monate abgeändert werden. Es obliegt daher dem Mitglied, den Mitgliedsbereich regelmäßig aufzusuchen und in die eventuellen Abänderungen des Vertrages Einsicht zu nehmen. Das Mitglied erkennt an, dass die Verbreitung der Werbekampagnen durch Letzteres, auf welchem Format auch immer, insbesondere dem Internetauftritt, als Annahme des Vertrages, auch in abgeänderter Form, gilt.

2.3 Außer im Fall einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen den Parteien wird der Vertrag auf einer nicht exklusiven Basis abgeschlossen.

3. Verpflichtungen der Gesellschaft

3.1 Contents der Gesellschaft:

3.1.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mitglied die Contents der Gesellschaft über den Mitgliedsbereich der Mitglieder-Plattform zur Verfügung zu stellen und deren Personalisierung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird sich bestmöglich bemühen, um die Contents der Gesellschaft zu erneuern oder zu ersetzen, ohne an irgendeine Regelmäßigkeit in dieser Hinsicht gebunden zu sein.

3.1.2 Die Gesellschaft gestattet dem Mitglied, seine Werbekampagnen auf jedem Format zu verbreiten, insbesondere dem Internetauftritt, abgesehen von den in den Sonderbedingungen angegebenen Einschränkungen, und zwar für eine Verbreitung in die Gebiete und/oder für die Gebiete.

3.2 Mitglieder-Plattform – Mitgliedsbereich – Statistiken:

3.2.1 Die Gesellschaft wird sich bestmöglich bemühen, um dem Mitglied einen 24-stündigen und 7-tägigen Zugang über das Internetzugangs-Telekommunikationsnetz des Mitglieds zur Mitglieder-Plattform und/oder zum Mitgliedsbereich zu ermöglichen, außer im Fall einer Unterbrechung wegen Wartungsmaßnahmen, die zu einem Abschalten des Internetzugangs führen können, ohne dass das Mitglied Anspruch auf eine Entschädigung hat.

3.2.2 Die Gesellschaft wird sich bestmöglich bemühen, um die statistischen Werkzeuge einzurichten und dem Mitglied über den Mitgliedsbereich einen Zugang zu den Statistiken zu ermöglichen.

3.3 Zahlung der Entlohnung:

Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mitglied die Entlohnung auf der Basis der Mindesteinnahmen und innerhalb der in Artikel 7 angegebenen Frist zu zahlen.

3.4 Betreuung:

Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mitglied über den Mitgliedsbereich einen Betreuungsdienst zur Verfügung zu stellen.

4. Verpflichtungen des Mitglieds

4.1 Informationen des Mitglieds - Benutzername – Zugang zum Mitgliedsbereich:

4.1.1 Das Mitglied erklärt und erkennt an, dass die von Letzterem in dem Mitgliedsbereich gelieferten Informationen, insbesondere bezüglich seiner Identität, seinen Adressdaten, seinen Bankverbindungen, seinem Internetauftritt usw. für die Ausführung der Bedingungen des Vertrages durch die Gesellschaft wesentlich und entscheidend sind. Es verpflichtet sich, die Gesellschaft genau und rechtzeitig über jegliche Änderung dieser Daten zu informieren, insbesondere indem sie im Mitgliedsbereich regelmäßig aktualisiert werden.

4.1.2 Das Mitglied ist für die Aufbewahrung und die Nutzung der Zugangskennung verantwortlich. Jeder Zugang zum Mitgliedsbereich mit den Zugangskennungen gilt als vom Mitglied durchgeführt. Für den Fall des Diebstahls des Kennungszugangs verpflichtet sich das Mitglied die Gesellschaft darüber unverzüglich zu informieren.

4.1.3 Das Mitglied erkennt an, dass die Ausführung des Vertrages es erforderlich macht, sich regelmäßig in den Mitgliedsbereich einzuloggen.

4.2 Werbekampagnen – Internetauftritt:

4.2.1 Das Mitglied führt die Werbekampagnen und/oder Freestyle Werbekampagnen auf seine alleinigen Kosten und unter seiner alleinigen Verantwortung durch und verbreitet sie dann. Das Mitglied verpflichtet sich, der Gesellschaft vor jeder Anwendung die Freestyle-Werbekampagnen zu unterbreiten, um die Druckgenehmigung zu erhalten. Es wird klargestellt, dass die Druckgenehmigungen auf keinen Fall eine Bestätigung der Legitimität, der Richtigkeit, der Rechtsgültigkeit, der Angemessenheit usw. der Freestyle Werbekampagnen durch die Gesellschaft ist.

4.2.2 Als wesentliche, entscheidende und kumulative Bedingungen, ohne die die Gesellschaft den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, erklärt das Mitglied der Gesellschaft und gewährleistet, dass:

4.2.2.1 der Internetauftritt, die Contents des Mitglieds und die Verbreitungsmedien, die Letzteres für die Wahlkampagnen ausgewählt hat, zu keinem Zeitpunkt gegen ein Gesetz, eine Anordnung oder eine Regelung verstoßen oder illegale Aktivitäten fördern, und insbesondere ohne, dass diese Liste einschränkend ist:

- Inhalte präsentieren oder verbreiten, die die öffentliche Ordnung, die menschliche Würde oder die guten Sitten verletzen können, insbesondere obszöne Inhalte;

- Kinderpornographie und/oder jeglicher Inhalt, der Minderjährige beschreibt oder in Szene setzt oder vorgibt, dass es sich um Minderjährige handelt und/oder der die Rechte Minderjähriger verletzt, enthalten oder fördern;

- jegliche Diskriminierung fördern, die sich insbesondere auf die Rasse, das Geschlecht, die Religion, die Staatsangehörigkeit, die Behinderung, die sexuelle Neigung oder das Alter gründet;

- diffamierende, beleidigende, hämische, bedrohliche, ungerechtfertigte Inhalte enthalten oder Verbrechen und/oder Delikte verherrlichen, insbesondere gegen die Menschheit oder in der Form, dass sie eine Belästigung darstellen, oder die Ausübung von Verbrechen oder Delikten;

- nicht die Rechte eines Dritten verletzen, insbesondere die Rechte auf das geistige Eigentum (so wie insbesondere das Urheberrecht, unterscheidungskräftige Zeichen;

– Marke, Firmensitz, Firmenschild, Handelsname, Logo, Domänenname, einschließlich der Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Knowhow, usw.), die Contents der Editoren oder die Veröffentlichungsrechte, das Recht auf das Privatleben, auf das Bild, usw.;

- Nachrichten versenden, in welchem Format auch immer, insbesondere per E-Mail, i) an Personen, die nicht darum gebeten haben oder nicht akzeptiert haben, diese Art von Nachricht zu erhalten (SPAM) und/oder ii) die ein Programm, eine Datei, einen Datenfluss oder einen anderen Inhalt wie zum Beispiel einen Virus, Computerwürmer, “trojanische Pferde” oder eine gleichwertige digitale Anwendung enthalten.

4.2.2.2 Das Mitglied verfügt über die volle Handlungsfähigkeit, den Vertrag zu schließen und auszuführen

4.2.2.3 Das Mitglied verfügt über alle Genehmigungen, Erklärungen, Ermächtigungen usw., die für die Durchführung seiner Tätigkeiten erforderlich sind, und dies für die Veröffentlichung seines Internetauftritts wie auch für die Ausführung des Vertrages

4.2.2.4 Das Mitglied hat all seine administrativen, sozialen, steuerlichen Verpflichtungen, sowie auch Verpflichtungen, die die Verzollung betreffen, geregelt, einschließlich der Verpflichtung, Erklärungen abzugeben.

5. Geistiges Eigentum

5.1 Die Gesellschaft gewährt dem Mitglied das Recht, die Contents der Gesellschaft wiederzugeben und darzustellen, unter Ausschluss eines jeden anderen Rechts, insbesondere der Anpassung, Berichtigung, Übersetzung, Vermarktung usw. in der Anzahl von Exemplaren, die das Mitglied für nötig hält, und zwar ausschließlich i) in den Werbekampagnen und/oder Freestyle-Werbekampagnen, ii) für die Bewerbung der Dienste, iii) für eine Anwendung auf dem Internetauftritt, wie auch in jeglichem digitalen Format im Internet, unter Ausschluss eines jeden anderen Formats iv) für die Gebiete. Diese Rechte werden auf nicht ausschließlicher Basis gewährt und sind nicht übertragbar. Sie werden für die Dauer des Vertrages gewährt, außer wenn im Mitgliedsbereich eine kürzere Dauer angegeben ist.

5.2 Das Mitglied erklärt und erkennt an, dass durch den Vertrag keine Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum an den Contents der Gesellschaft, den Contents der Editoren oder auch an den Marken zu seinen Gunsten entsteht. Das Mitglied überträgt der Gesellschaft alle Rechte an geistigem Eigentum, die es erwerben könnte, falls nötig, auf exklusiver Basis, frei von Abgaben, für das Gebiet der ganzen Welt in dem Maße, wie sie erworben werden, insbesondere im Fall der Anpassung, der Abänderung, der Übersetzung, usw. der Contents der Gesellschaft, Contents der Editoren, der Marken, insbesondere im Rahmen der Freestyle Werbekampagnen.

5.3 Das Mitglied gewährt der Gesellschaft das Recht, die Contents des Mitglieds zu integrieren, abzuändern, zu berichtigen und anzupassen, um sie in die Contents der Gesellschaft einzubinden, in der Anzahl von Kopien, die die Gesellschaft für nötig hält, und zwar ausschließlich i) auf der Mitglieder-Plattform, ii) um die Werbekampagnen zu generieren, iii) für die Bewerbung der Dienste, iv) für eine Nutzung auf dem Internetauftritt, wie auf jedem digitalen Medium im Internet, unter Ausschluss eines jeglichen anderen Mediums v) für die Gebiete. Diese Rechte werden auf nicht ausschließlicher Basis gewährt und sind nicht übertragbar. Sie werden für die Dauer des Vertrages gewährt.

5.4 Jede Partei gewährleistet, dass sie über alle Rechte verfügt, die für die Einräumung der oben genannten Rechte nötig sind.

5.5 Der Affiliate verpflichtet sich, weltweit keine Marken oder Abwandlungen, Zusätze zu anderen Begriffen, Nachahmungen, Abkürzungen oder Rechtschreibfehler zu registrieren, zu erfassen, zu reservieren oder anderweitig zu registrieren - wie z.B. Typosquatting durch die Registrierung von Domainnamen wie "xcaams.com", "xccams.com", "xcamms.com", "xxams.com", "xcamw.com", "xcqms.com" oder "xcajs.com", ohne Einschränkung, für Unternehmensinhalte und Publisher-Inhalte. Diese Regel gilt auch für andere von der Gesellschaft vertriebene Marken, insbesondere für die Marke Webcamsex.

Folglich verpflichtet sich der Affiliate unwiderruflich, keine Marken oder Domainnamen (unabhängig von der Endung, wie z.B., aber nicht beschränkt auf: .chat, .pt, .xxx, etc.) und allgemeiner als Unterscheidungsmerkmal die Marken des Herausgebers zu registrieren.

Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen von Artikel 5.5 der AGB, insbesondere wenn der Partner eine Marke und/oder einen Domainnamen unter Verstoß gegen diese Bestimmungen registriert hat, sei es vor oder nach Abschluss dieses Vertrages, erklärt, erkennt der Partner an und verpflichtet sich unwiderruflich:

(i.) die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen durch den Partner als eine wesentliche und entscheidende Bedingung für das Unternehmen zu betrachten, ohne die es diesen Vertrag nicht geschlossen hätte.

(ii.) die Gültigkeit der Marken nicht anzufechten, insbesondere nicht gegen ihre geistigen Eigentumsrechte vorzugehen, falls sie vor Vertragsabschluss eingetragen werden.

(iii.) das Eigentum an den Rechten an der/den Marke(n) und/oder dem/den Domainnamen oder allgemeiner an dem/den Unterscheidungszeichen, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 5.5 registriert wurden, so bald wie möglich auf das Unternehmen zu übertragen. Es wird festgelegt, dass die Übertragung Gegenstand einer Abtretungsvereinbarung zwischen den Parteien sein wird, und der Abtretungspreis wird (a) im Falle einer solchen Registrierung vor Vertragsabschluss zwischen den Parteien vereinbart oder (b) im Falle einer solchen Registrierung nach Vertragsabschluss in der Vergütung enthalten sein.

(iv.) Dass das Unternehmen das Recht hat, die Vergütung auszusetzen, bis die in Artikel 5.5 vorgesehene Übertragung erfolgt, (ii) gemäß Artikel 8.3 der AGB.

5.6 Es ist dem Mitglied verboten, i) Marken als Suchbegriffe zu reservieren, ii) die Ansicht eines gesponsorten Links aufgrund einer Suchanfrage, die die Marken entweder identisch oder ähnlich enthält, zu erlauben oder genehmigen zu lassen, allein oder mit einem anderen Begriff, einschließlich aufgrund der erweiterten Suche, und insbesondere die Marken mit negativem Suchbegriff bei den Suchmaschinen einzubringen, iii) die Marken in einem gesponsorten Link anzuzeigen, iv) im Rahmen einer Sponsoring Werbekampagne ein fiktives Sponsorenkonto einzurichten, um eine Registrierung zu erhalten.

6. Haftung

6.1 Das Mitglied erkennt an, dass die Entlohnung von vielen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Effizienz der Werbekampagnen, der Freestyle Werbekampagnen, insbesondere ihrer Hervorhebung im Internetauftritt, der Fähigkeit des Mitglieds organischen oder bezahlten Verkehr zu generieren usw. und dass die Höhe der Entlohnung im Wesentlichen vom Mitglied abhängt und nicht von der Gesellschaft. Das Mitglied kann die Gesellschaft, wie die Editoren und/oder Dritte, von denen es abhängt, nicht für das Fehlen oder die geringe Höhe der Entlohnung verantwortlich machen, insbesondere hinsichtlich der Höhe der vom Mitglied verauslagten Kosten, um den Vertrag auszuführen.

6.2 Das Mitglied erklärt und erkennt an, dass die Contents der Gesellschaft in ihrem jetzigen Zustand geliefert werden, ohne eine weitere Garantie, außer im Fall einer gegenteiligen Bestimmung in den Allgemeinen Bedingungen. Die Gesellschaft prüft oder überwacht den Inhalt des Internetauftritts nicht und kann für diesen Inhalt nicht haftbar gemacht werden.

6.3 Jede Partei leistet an die andere Partei eine Entschädigungszahlung für die Schäden, die sie gegenüber der anderen Partei verursacht. Die Parteien vereinbaren insbesondere miteinander, dass jegliche Folgeschäden, wie zum Beispiel der Verlust von digitalen Daten, der Verlust von Markenimage, von Umsatz, von Spanne usw. von der Entschädigung ausgeschlossen sind.

6.4 Trotz der Bestimmungen von Artikel 6.3 ist das Mitglied im Fall einer Verletzung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit Artikel 4.2.2 verpflichtet, die gesamten Schäden und Beeinträchtigungen, auch mittelbare, zu beseitigen.

6.5 Als wesentliche und entscheidende Bedingung für die Gesellschaft, ohne die sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ist ihre Haftung im Rahmen des Vertrages für alle erlittenen Schäden auf die Summe begrenzt, die die Gesellschaft an das Mitglied in zwölf (12) Monaten nach Schadensauslösung an das Mitglied bezahlt.

7. Entlohnung

7.1 Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 5.5, insbesondere, das Mitglied erhält gegebenenfalls eine Entlohnung aufgrund der in den Statistiken angegebenen Anzahl an Registrierungen oder Zahlungen. Die Entlohnung aufgrund der Anzahl an Zahlungen erfolgt entweder als One shot oder in Form der Umsatzbeteiligung. Die Beträge, Prozentsätze und Laufzeiten sind in den Sonderbedingungen angegeben. Die Annullierungen und Nichtanerkennungen von Zahlungen werden von der Entlohnung abgezogen.

7.2 Im Hinblick auf die Marktentwicklung wird das Mitglied darüber informiert, dass seine Posten durchschnittlich alle drei (3) Monate abgeändert werden und auf alle Werbekampagnen und/oder Freestyle Werbekampagnen anwendbar sind, einschließlich derer, die vor der Abänderung der Sonderbedingungen eingestellt wurden. Es obliegt daher dem Mitglied, die Abänderungen der Sonderbedingungen regelmäßig zu überprüfen oder die Werbekampagnen und/oder Freestyle Werbekampagnen gegebenenfalls einzustellen.

7.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 7.3 und der Zahlungsschwelle kann der Partner die Zahlung der Vergütung in seinem Partnerbereich auslösen. Die Vergütung wird nach Validierung durch den Partner gezahlt. Für jeden Zahlungsvorgang wird eine Selbstabrechnung erstellt, die im Abschnitt "Zahlungen" verfügbar ist. Die Vergütung wird zweimal im Monat auf das im Partnerbereich angegebene Bankkonto des Partners überwiesen (für Aktivitäten in den ersten 15 Tagen des Monats wird der Partner am 20. desselben Monats und für Aktivitäten in den letzten 15 Tagen des Monats am 5. des Folgemonats ausgezahlt.

7.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 7.3 und der Mindesteinnahmen für Auszahlungen kann das Mitglied in seinem Mitgliedsbereich die Zahlung der Entlohnung auslösen. Die Entlohnung wird vorbehaltlich der Ausstellung einer entsprechenden Rechnung durch das Mitglied in seinem Mitgliedsbereich gezahlt. Die Entlohnung wird auf das im Mitgliedsbereich angegebene Bankkonto gezahlt und zwar am 20. eines jeden Kalendermonats.

8. Aussetzung - Kündigung

8.1 Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag zu jeder Zeit kündigen, mit oder ohne Grund, vorbehaltlich der Versendung einer vorherigen Mitteilung an die andere Partei.

8.2 Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag nach einer fruchtlos gebliebenen Zahlungsaufforderung innerhalb einer Frist von (8) vollen Geschäftstagen kündigen.

8.3 Wenn das Mitglied eine der Bestimmungen des Vertrages verletzt, insbesondere die wesentlichen Verpflichtungen von Artikel 4.2.2, kann die Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt, auch ohne vorherige Mitteilung, diesen Vertrag aussetzen und damit auch das Konto des Mitglieds ebenso wie jede geschuldete Entlohnung. Das Mitglied kann in dieser Hinsicht keine Entschädigungszahlung beanspruchen.

8.4 Die Aussetzung und/oder Kündigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, zieht die folgenden Konsequenzen nach sich:

- Einfrieren der Entlohnung;

- innerhalb der Zeit nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens muss das Verhältnis zwischen den Parteien loyal, aufrichtig und normal fortgeführt werden;

- nach Beendigung der Laufzeit des Vertrages stellt das Mitglied jegliche Nutzung der Werbekampagnen und/oder der Freestyle Werbekampagnen ein, und auf jeden Fall der Contents der Gesellschaft;

- die Entlohnung wird erst nach einer Frist von einhundertzwanzig (120) Tagen nach der Kündigung des Vertrages an das Mitglied gezahlt.

9. Verhältnis zwischen den Parteien

9.1 Jede Partei handelt unabhängig als wirtschaftlich Tätiger und auf eigene Risiken und Gefahren

9.2 Der Vertrag schafft oder ist kein Verbund, Joint-Venture, keine Unternehmensfusion, Bevollmächtigung oder Partnerschaft irgendeiner Art zwischen dem Mitglied und der Gesellschaft, ihren Arbeitnehmern, Bevollmächtigten oder anspruchsberechtigten Angehörigen.

10. Schriftwechsel - Beweisantritt

10.1 Der zwischen den Parteien ausgetauschte Schriftwechsel wird hauptsächlich durch E-Mail und über den Mitgliedsbereich abgewickelt.

10.2 Die Parteien erklären, dass die durch E-Mail über den Mitgliedsbereich und allgemeiner über die Mitglieds-Plattform übermittelten Informationen zwischen den Parteien verbindlich gelten. Die Posten, wie der Zeitpunkt des Empfangs oder des Versendens, sowie die Eigenschaft der empfangenen Daten sind zunächst verbindlich, so wie sie auf den Informationssystemen der Gesellschaft erscheinen, es sei denn, es wird durch den Kunden ein schriftlicher und gegensätzlicher Beweis erbracht. Der Umfang der Beweiskraft der von den Informationssystemen der Gesellschaft gelieferten Informationen ist gleichbedeutend mit dem eines Originals in Form eines auf Papier geschriebenen Dokuments, handschriftlich unterzeichnet.

10.3 Die Dateien der Gesellschaft werden als beweiskräftig für die Festlegung aller Statistiken angesehen, wobei sie insbesondere die Anzahl der Registrierungen, der Zahlungen, der Zahlungsannullierungen, der gebührenpflichtigen Leads oder auch der Umsatzbeteiligung umfassen. Jede Unvereinbarkeit oder jeder Fehler muss der Gesellschaft spätestens innerhalb einer Frist von einem (1) Monat nach der Registrierung der betroffenen Information unter Androhung der Rechtsverwirkung mitgeteilt werden.

11. Nichtabtretbarkeit - Untervergabe

11.1 Die Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag können nicht insgesamt oder teilweise durch das Mitglied abgetreten oder übertragen werden.

11.2 Das Mitglied darf außerdem die Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht insgesamt oder teilweise untervergeben.

12. Mitgliedernetz

Außer im Fall einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gesellschaft darf das Mitglied nicht über ein Mitgliedernetz verfügen, das es am Vertrag insgesamt oder teilweise teilhaben lässt. Das Mitglied muss zu diesem Zweck Kontakt mit der Gesellschaft aufnehmen, um deren Einverständnis zu erhalten, ein Supermitglied zu werden, wodurch es unter seiner Verantwortung und in seinem Namen sein Mitgliedernetz an seinem Vertrag teilhaben lassen kann. In diesem Fall ist die Gesellschaft der einzige Vertragspartner des Supermitglieds, unter Ausschluss des Mitgliedernetzes. Es obliegt dem Supermitglied, das Mitgliedernetz Bestimmungen unterzeichnen zu lassen, die dem Vertrag mindestens gleichkommen, und sein Mitgliedernetz zu leiten. Das Supermitglied schützt und hält die Gesellschaft schadlos hinsichtlich jeglichem Einspruch, jeglicher Beschwerde, jeglichen Streits, wie allgemeiner hinsichtlich der Ausführungsbedingungen seitens des Supermitglieds seines Vertragsverhältnisses mit dem Mitgliedernetz.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit im Rahmen der Ausführung diese Vertrages. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nach dem Vertragsende, was auch immer sein Grund ist, für die Dauer eines (1) Jahres.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine der Parteien ist für eine Verzögerung oder Unmöglichkeit hinsichtlich ihrer Vertragserfüllung haftbar, wenn ein oder mehrere Ereignisse höherer Gewalt auftreten, die ihrem Willen und ihrer Kontrolle entzogen sind, wie: soziale Konflikte, Eingreifen der Zivil- oder Militärbehörden, Naturkatastrophen, Brände, Wasserschäden, Störungen oder Unterbrechungen des Telekommunikationsnetzes oder der Stromversorgung.

14.2 Im Fall von höherer Gewalt muss die betroffene Partei dies der anderen Partei schriftlich mitteilen und ihr Bestes tun, um eine Lösung zu finden oder zu versuchen, deren Folgen einzuschränken, um den Vertragsverpflichtungen so schnell wie möglich wieder nachkommen zu können. Wenn der Fall von höherer Gewalt während einer Zeitdauer von dreißig (30) Tagen andauern sollte, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag mit vollem Recht zu kündigen.

15. Verbot zur Abwerbung von Personal

15.1 Das Mitglied darf außer im Fall einer vorherigen und schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft einem Mitarbeiter der Gesellschaft weder direkt noch indirekt Stellenangebote unterbreiten. Diese Verpflichtung bleibt während der Dauer von zwei (2) Jahren ab Vertragsende bestehen.

15.2 Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung bewirkt unbeschadet aller eventuell von einer zuständigen Gerichtsbarkeit zugestandenen Entschädigungszahlungen, die die Gesellschaft beanspruchen kann, die Zahlung einer Summe durch das Mitglied an die Gesellschaft, die den letzten erhaltenen zwölf (12) Monatslöhnen gleichkommt, die der abgeworbene Arbeitnehmer erhalten hat.

16. Handelsreferenzen

16.1 Das Mitglied genehmigt der Gesellschaft ausdrücklich, seinen Firmennamen, seinen Handelsnamen, seine Domänennamen, seine Marken und/oder sein Logo als Handelsreferenz auf jedem Medium nach Wahl der Gesellschaft zu benutzen und wiederzugeben.

16.2 Diese Genehmigung gilt für die Dauer dieses Vertrages und 6 Monate nach seinem Ablauf aus welchem Grund auch immer.

17. Vollständigkeit

Dieser Vertrag ist das vollständige Übereinkommen zwischen dem Mitglied und der Gesellschaft und ersetzt und widerruft jedes (jede) andere vorherige Übereinkommen, Erörterung oder Erklärung, schriftlich oder mündlich.

18. Teilungültigkeit

Wenn eine der Bestimmungen des Vertrages in irgendeiner Form als ungültig oder nichtanwendbar gilt, entfällt diese Bestimmung, die restlichen Bestimmungen bleiben anwendbar. Außer im Fall von spezifischen gegenteiligen Bestimmungen haben die anderen Bestimmungen des Vertrages infolge der für nichtig erklärten Bestimmung weiterhin vollständige Gültigkeit.

19. Anwendbares Recht – Zuständige Gerichtsbarkeit

DIE VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN UNTERLIEGEN DEM LUXEMBURG RECHT.

EINE STREITIGKEIT HINSICHTLICH DER AUSLEGUNG, DER AUSFÜHRUNG, DEN FOLGEN UND DER ANWENDUNG DIESES VERTRAGES WIRD VOR DER ZUSTÄNDIGEN GERICHTSBARKEIT IN LUXEMBURG (G.D. LUXEMBURG) AUSGETRAGEN, EINSCHLIESSLICH DER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNGEN ODER VERFAHREN AUF ANTRAG UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON, OB MEHRERE BEKLAGTE VORHANDEN SIND UND/ODER OB DRITTE HERANGEZOGEN WERDEN.